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FAQ - QP Tagespflege

Die FAQ befinden sich in einem ständigen Prozess zur Verbesserung und werden deshalb kontinuierlich aktualisiert. Sollten Ihnen Fehler auffallen oder Fragestellungen nicht ausreichend dargestellt erscheinen, wenden Sie sich gerne an Ihre Teamleitung.

Bitte beachten Sie:

Die FAQ sind ausschließlich für den internen Gebrauch gedacht. Eine Mitteilung der Inhalte an Dritte ist nicht zulässig.

Änderung der Maßstäbe und Grundsätze  Tagespflege - gültig ab 01.02.24
Unter 3.4.2 steht:
"Soll die Tagespflegeeinrichtung den Gast bei der Einnahme vorgerichteter Medikamente
unterstützen und hat sie hinreichend sichere Kenntnis, dass die Medikamente entsprechend
der ärztlichen Verordnung von einem ambulanten Pflegedienst vorgerichtet wurden, darf sie
grundsätzlich davon ausgehen, dass die vorgerichteten Medikamente der ärztlichen
Verordnung entsprechen. Die Kenntnis darüber, dass die Medikamente durch einen
ambulanten Pflegedienst gerichtet wurden und woher diese Information stammt
(Tagespflegegast, An- oder Zugehörige, ambulanter Pflegedienst), ist zu dokumentieren"

Wie ist mit der Änderung in den MuG bei Qualitätsprüfungen in Tagespflegeeinrichtungen umzugehen?

Antwort:
Der Tagespflegegast bringt gerichtete Medikamente mit und die Einrichtung ist mit der Medikamentengabe beauftragt. Ein aktueller ärztlicher Medikationsplan liegt vor.

Fall A
Es ist dokumentiert, dass der Tagespflege die Information vorliegt, dass die Medikamente von einem ambulanten Pflegedienst gerichtet wurden und woher diese Information stammt. In diesem Fall ist keine tiefergehende Prüfung der Medikamente notwendig, soweit Unstimmigkeiten sich nicht deutlich aufdrängen. Sollte nicht dokumentiert sein, woher die Information stammt, sich dies aber aus anderen Quellen (z. B. Fachgespräch) erschließt, wäre dies als Dokumentationsauffälligkeit (B-Bewertung) zu bewerten, anderenfalls als Defizit.

Fall B
Die mitgebrachten Medikamente sind nicht von einem Pflegedienst gerichtet worden. Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
- aktueller ärtzlicher Medikationsplan muss vorliegen
- die vorhandenen Medikamente müssen eindeutig identifizierbar sein (z. B. durch gelbe Liste)
- die gestellten Medikamente entsprechen der ärztlichen Anordnung

Darüber hinaus gelten die allgemeinen gültigen fachlichen Anforderungen zum Verabreichen von Medikamenten (z. B. Anbruchsdatum).
Eine Vereinbarung mit den An-und Zugehörigen zur Medikamentengabe reicht nicht mehr aus.

Anzumerken ist, dass in Tages-/Wochendispensern gerichtete Medikamente i.d.R. nicht hinsichtlich ihrer Haltbarkeit überprüft werden können. Die Praxis zeigt, dass nur in sehr wenigen Einzelfällen, Umverpackungen, Medikamentenblister vorgehalten werden.

(ID: 247)

Frage:
Erwartungen auf Umgang mit BTM in der Tagespflegeeinrichtung (Anfrage der Einrichtung): Patientin bringt BTM gerichtet mit, Tagespflege überwacht Einnahme. Wie muss BTM Gabe geregelt sein:
Reicht in diesem Fall, wie bei den anderen Medikamenten, eine Beratung der Angehörigen? Muss BTM verschlossen aufbewahrt werden?

Antwort:
In diesem Fall wird der Umgang mit BTM analog der grundsätzlichen Regelung zu 2.1 gehandhabt.

(ID: 234)

Frage:

Wie ist folgende Fallkonstellation zu bewerten: Ein Tagesgast muss bei der Medikamenteneinnahme unterstützt werden. Er ist chronischer Schmerzpatient und soll/kann laut Medikamentenplan Tilidin Tropfen bei Bedarf von Schmerzen erhalten. Die Tropfen werden nicht vom Tagesgast mitgeführt onder in der Einrichtung aufbewahrt. Nach Angaben gäbe es eine verordnete Tropfenflasche - die gemeinsame Anwendung (in der Häuslichkeit durch Angehörige sowie während dem Aufenthalt in der Tagespflege) im Bedarfsfall finden soll/muss. Der Bedarfsfall von Schmerzen bestand bisher nicht in der Tagespflegeeinrichtung. Mögliche Bewertung: C - da bei Bedarf nicht ohne Verzögerungen reagiert werden kann - Bedarfsmedikamente müssen vorhanden sein. Wie ist weitergehend ein sachgerechter Umgang zu beurteilen (flüssige Betäubungsmittel). Weiterführend ergeben sich die Fragestellungen (auch mit Blick auf die angepassten MuG) wie die Tropfen zu lagern sind (da Betäubungsmittel) und ob und wie ein Zu- Abgang dokumentiert werden muss. Empfehlung: Eine verschlossene Lagerung (bspw. Medikamentenschrank) mit Dokumentation, wer die Tropfenflasche übernommen hat sollte erfolgen. Ein Bestand wird bei flüssiger Arznei mit gemeinsamer Anwendung nicht zu ermitteln sein. Die Vergabe von X Tropfen und durch wen diese erfolgte sowie wer die Tropfenflasche wen übergeben hat mit  Abfahrt aus der TP sollte ebenfalls dokumentiert werden.
 
Antwort:

Die versorgte Person leidet unter chronischen Schmerzen. Laut ärztlicher Anordnung soll Tilidin bei Bedarf verabreicht werden. Das Medikament wird nicht vorgehalten. Hier ist eine C-Bewertung angezeigt, weil ein Unterstützungsbedarf beim Umgang mit Medikamenten vorliegt und die Einrichtung einen Auftrag zur Mitwirkung bei der Durchführung hat. Zum Umgang mit dem Betäubungsmittel Tilidin kann keine Aussage getroffen werden, da nicht ausreichend Informationen vorliegen (zum Beispiel Kognition der versorgten Person, dokumentierte Vereinbarung mit den Angehörigen).

(ID: 252)

Frage:
TP Gast hat einen Unterstützungsbedarf bei der Ernährung und einen ungewollten relevanten Gewichtsverlust. Es liegt eine geeignete Maßnahmenplanung für die Zeiten des Aufenthaltes in der Einrichtung vor und die Durchführung ist erkennbar. Eine Kontaktaufnahme mit Zugehörigen ist im Sinne einer Beratung nicht nachzuvollziehen. Resultiert eine C- oder D-Bewertung?

Antwort:
Hier ist eine C-Bewertung angezeigt (siehe allgemeine Beschreibung zu QA sowie Erläuterung zu den Leitfragen 1.2, Punkt 2)

(ID: 229)

Frage:
Der Tagespflegegast hat einen Unterstützungsbedarf bei der Druckentlastung und einen entstandenen Dekubitus. Es liegt eine geeignete Maßnahmenplanung für die Zeiten des Aufenthaltes in der Einrichtung vor und die Durchführung ist erkennbar. Eine Kontaktaufnahme mit Zugehörigen ist im Sinne einer Beratung nicht nachzuvollziehen. Resultiert eine C- oder D-Bewertung?

Antwort:
Hier ist eine C-Bewertung angezeigt (siehe allgemeine Beschreibung zu QA).

(ID: 230)