Direkt zum Inhalt

Arbeits-/Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge

Bei besonderen Anlässen können Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freigestellt werden. Folgende Anlässe sind hier ausschlaggebend:

-    Umzug aus dienstlichen Gründen
-    Schwere Erkrankung von nahen Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft
-    Schwere Erkrankung des Kindes, wenn es das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
-    Tod von nahen Angehörigen *
-    Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten (z. B. Schöffen, gerichtliche Zeugenvorladungen)
-    Reha-Maßnahmen
-    Heilbehandlungsmaßnahmen (für Beamte)
-    25. jähriges, 40. jähriges und 50 jähriges Dienstjubiläum

Bitte beachten Sie, dass das dafür vorgesehene Formular vor dem Zeitpunkt der Freistellung ausgefüllt und durch Sie und der Ihnen vorgesetzten Person abgezeichnet wurde.

 

* Dieser Freistellungsanspruch ist anlassbezogen und muss im direkten zeitlichen Zusammenhang mit dem auslösenden Ereignis genommen werden. Wenn der Beschäftigte zum Zeitpunkt des Ereignisses arbeitsunfähig ist oder sich im Erholungsurlaub befindet und deshalb ohnehin nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, besteht zu einem späteren Zeitpunkt kein Freistellungsanspruch mehr.