Erkrankung des Kindes
Was ist zu tun, wenn Ihr Kind erkrankt ist?
Wenn Eltern wegen der Versorgung ihres erkrankten Kindes nicht arbeiten können, da keine andere, im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen unter den gesetzlichen Voraussetzungen einem der beiden Elternteile Krankengeld.
Heißt für Sie…
Attest vom Kinderarzt (in Kopie) und unten anhängenden Antrag an die Personalabteilung schicken.
Das Original des Attestes schicken Sie an Ihre Krankenkasse, diese setzt sich bzgl. der Entgeltfortzahlung mit dem Medizinischen Dienst in Verbindung, Sie erhalten Ihr Krankengeld von der Krankenkasse und eine korrigierte Lohnabrechnung vom Medizinischen Dienst.
Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Thema Krankheit und Abwesenheit.