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Arbeitszeiterfassung in SAP

Ihre Arbeitszeit können Sie in unserem SAP System erfassen. Zugang zu dem System finden Sie hier.

Arbeitszeiterfassung

Die Einhaltung von Arbeits- und Pausenzeiten zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Medizinischen Diensts Nordrhein hat oberste Priorität.

Mit Beschluss des Bundesarbeitsgerichts sind alle Arbeitszeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter exakt zu dokumentieren, unabhängig davon, ob im Innendienst, Außendienst oder mobil gearbeitet wird.

Diese Dokumentation wird ab 1. April 2023 für alle vereinheitlicht.

Wir haben für Sie im Folgenden Fragen und Antworten zusammengestellt, die die wesentlichen Fragen aufgreifen.

Ansonsten steht Ihnen der Bereich Personal bei Rückfragen zum Thema Arbeitszeiterfassung gern zur Verfügung.

Häufige Fragen und Antworten zur Zeiterfassung

Das Bundesarbeitsgericht  entschieden, dass grundsätzlich alle Arbeitszeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern exakt zu dokumentieren sind, unabhängig davon, ob im Innendienst, Außendienst oder mobil gearbeitet wird (Hier finden Sie den Beschluss vom 13.09.2022 sowie Begründung vom 03.12.2022).

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Beginn und Ende jeder Pause sowie etwaige Unterbrechungen der Arbeitszeit erfassen und dokumentieren.

Im Innendienst beginnt und endet die Arbeitszeit mit der Erfassung am Terminal. Im Außendienst beginnt die Arbeitszeit je nach Wirtschaftlichkeit mit Verlassen des Hauses bzw. der Wohnung oder an der Dienststelle. Sie endet mit der Rückkehr aus dem Außendienst. Im Mobilen Arbeiten beginnt und endet die Arbeitszeit mit An- und Ausschalten des Laptops.

Pausen sind alle Zeiten, während derer nicht gearbeitet wird, wenn diese mindestens 15 Minuten am Stück andauern.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen über die Zeitbuchungskorrektur "Kommen oder Gehen“ zum Beginn der Pause und zum Pausenende die Pausenzeit erfassen. Alternativ können die Terminals wie bisher auch verwendet werden.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Pause nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit beginnen muss, ansonsten erfolgt ein doppelter Pausenabzug.

Toilettengänge, Gänge zur Kaffeemaschine oder zum Wasserspender sind keine Abwesenheits- oder Pausenzeiten in diesem Sinne. Raucherpausen oder kurzzeitiges Verlassen der Dienststelle dagegen müssen im System gebucht werden.

Pausen müssen nach den tatsächlichen Gegebenheiten im Zeiterfassungssystem erfasst werden.

Sollte keine Pause gebucht werden, wird die Pausenzeit automatisch erfasst. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten den pauschalen Abzug im Nachgang durch eine Zeitbuchungskorrektur auf die tatsächliche Pausenzeit korrigieren.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Pause nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit beginnen muss, ansonsten erfolgt ein doppelter Pausenabzug. 

Korrekturbuchungen sind im Zeiterfassungssystem weiterhin auf dem üblichen Weg möglich. Diese sind zum Beispiel erforderlich, wenn die „Kommen-/Gehen“-Buchung vergessen wurde oder aber die automatisch generierte Pause von der tatsächlich erfolgten Pausenzeit abweicht.

Die Zeiterfassungsterminals können weiterhin benutzt werden. Mit Betätigung werden nach wie vor Kommen- und Gehen-Buchungen dokumentiert.

Die Pause muss spätestens nach 6 Stunden durchgängigen Arbeitens erfolgen. Die Pause darf nicht an das Ende der Arbeitszeit gelegt werden. Ansonsten kann die Pause beliebig, aufgeteilt in Abschnitte von mindestens 15 Minuten, gemacht werden.

Werden für einen Arbeitstag keine Buchungen im System vorgenommen, wertet dies das System zunächst als unentschuldigte Abwesenheit. Die Buchungen müssen zeitnah (max. 30 Tage) nachgeholt werden. Das System generiert automatisch eine Nachricht, wenn das Konto steht. Ihre Führungskraft erkennt ein stehendes Konto, wenn es im Monatsjournal als Fehler läuft. 

Wir nehmen einerseits unsere Fürsorgepflicht gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ernst, sind andererseits aber auch dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die gelten Bestimmungen zum Arbeitsschutz in unserem Dienst eingehalten werden. Dafür ist aber auch die Mitarbeit von Ihnen als Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vonnöten, welche u.a. mit der Dienstvereinbarung Zeiterfassung eingefordert wird. Deshalb drohen im Falle wiederholter Verstöße gegen die Dienstanweisung arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Die Abwesenheitsanträge (Dienstreise, Seminar/Kurs Lehrgang etc.) können nach wie vor beantragt werden.

Auch hier müssen die Pausen dokumentiert werden. Das kann zum Beispiel so aussehen:

Abwesenheitsgrund Dienstreise : 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Pause
Abwesenheitsgrund Dienstreise: 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr