Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation

Elternzeit

Es besteht Anspruch auf Elternzeit für insgesamt 36 Monate. Wer Elternzeit nach Geburt eines Kindes beanspruchen will, muss spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber anzeigen und gleichzeitig verbindlich erklären, für welche Zeiten Elternzeit genommen werden soll. Ein Anteil der Elternzeit von bis zu zwölf Monaten ist mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragbar. Während der Elternzeit ist es möglich, eine Teilzeitbeschäftigung mit max. 30 Stunden/Woche auszuüben. Bei der Elternzeit handelt es sich um eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, sodass keine Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers erfolgt.

Als Service des Bereichs Personal erhalten Sie, sobald Sie Ihre Schwangerschaft gemeldet haben, automatisch alle wichtigen Unterlagen. Den Antrag auf Kindergeld bekommen Sie zugestellt, wenn das Kind geboren wurde und Sie den Bereich Personal darüber informiert haben.