GLAZ
Im Medizinische Dienst Nordrhein wird das Zeitwirtschaftssystem SAP eingesetzt.
Grundlage für den Einsatz des Zeiterfassungssystems ist die Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit (DV GLAZ).
Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), die Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten im Lande NRW (AZVO), des Mutterschutzgesetzes (MuSchG), des Schwerbehindertengesetzes (SchwG) und das Jugendarbeitschutzgesetz (JArbschG) bleiben von der Dienstvereinbarung unberührt. Die genannten Gesetze liegen in den einzelnen Beratungs- und Begutachtungszentren und in der Hauptverwaltung zur Einsicht aus.
Für Zeitkorrekturen, Urlaubsanträge, Freizeitausgleich für Gleitzeitguthaben und Freizeitausgleich für Überstundenguthaben wird die SAP Zeitwirtschaft eingesetzt.
Weiterführende Informationen
E-Mail für alles rund um GLAZ: GLAZ(at)md-nordrhein.de