Pflegezeit
Durch das Pflegezeitgesetz wird Beschäftigten die Möglichkeit eröffnet, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern.
Zu diesem Zweck sieht das Pflegezeitgesetz zwei unterschiedliche Ansprüche gegen den Arbeitgeber auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht vor. Nähere Informationen hierzu haben wir in dem Dokument "Wichtiges zum Pflegezeitgesetz" für Sie zusammengestellt.
Für Rückfragen zum Thema Pflegezeit steht Ihnen Ihr Bereich Personal gerne zur Verfügung!
Bei allgemeinen Fragen rund um Vereinbarkeit von Beruf und Pflege wenden Sie sich gerne an Ihre Gleichstellungsbeauftragte.
Weiterführende Informationen
Antrag auf Verlängerung der Pflegezeit (PDF, 127 KB)
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Antrag auf vorzeitige Beendigung der Pflegezeit (PDF, 132 KB)
pdf | 132 KB
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Wichtiges zum Pflegezeitgesetz (PDF, 93 KB)
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Das gilt ab dem 1. Juli 2024
- Qualifizierte Beratung zu Pflegehilfsmitteln
Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause leben, haben ab Pflegegrad 1 einen Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss von 40 EURO für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Anbieter von Pflegehilfsmitteln müssen ab 01. Juli 2024 qualifiziert beraten. Hier geht es zu Informationen der Verbraucherzentrale NRW. - Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeld können per Video beraten werden
Personen mit Pflegegrad, die von der Pflegekasse Pflegegeld erhalten und damit ihre Versorgung selbst organisieren, müssen sich regelmäßig beraten lassen. Zunächst bis Ende März 2027, ist diese Beratung jedes zweite Mal weiterhin als Video-Beratung möglich. Hier finden Sie zur Pflicht-Beratung per Video Informationen des Pflegewegweisers NRW - Neuer Rechtsanspruch ab 01.07.2024 auf Reha und Kur
Bei der Inanspruchnahme einer stationären Reha oder Kur von pflegenden Angehörigen, bei der die pflegebedürftige Person mitgenommen wird, werden die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse übernommen. Weitere Informationen Pflegewegweiser NRW.