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Betriebliche Altersvorsorge

Neben der Pflichtversicherung zur betrieblichen Altersversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) besteht für Tarifbeschäftigte im Medizinischen Dienst Nordrhein nach dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung (EU-TV) die Möglichkeit, sich im Rahmen der Entgeltumwandlung ein weiteres „Standbein" für die Altersversorgung aufzubauen.

Nach dem EU-TV erfolgt die Entgeltumwandlung durch einen Gruppenvertrag zur Pensionskasse des Medizinischen Dienstes bei der Allianz-Versicherungs AG. Sie können zwischen zwei Bausteinen wählen:

1. Baustein für eine reine Altersrente
2. Baustein für Altersrente und „Beitragsbefreiung bei mindestens 50% Berufsunfähigkeit".


Anspruch auf Entgeltumwandlung haben alle Beschäftigten, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sowie in berufsständischen Versorgungswerken versichert sind und zum Zeitpunkt der Vereinbarung mindestens sechs Monate in einem Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis stehen.   Außerhalb des Gruppenvertrages bei der Allianz ist keine Entgeltumwandlung möglich. Die Betreuung erfolgt ausschließlich durch die Agentur Schlösser & Rodenkirch; die Inanspruchnahme regionaler Allianzvertretungen ist nicht möglich.

Auch die VBL-extra ist tariflich für die Entgeltumwandlung nicht zugelassen.

Mit der Pensionskasse sind feste Termine zum Beginn einer entsprechenden Vereinbarung festgelegt. Diese sind:

Umwandlungsbeginn aus dem ...                         Zusendung der Anmeldung zur betrieblichen Altersversorgung an den Bereich Personal
Januargehalt
(vertragstechnischer Beginn 01.02.)
bis spätestens 01.12.
Junigehalt
(vertragstechnischer Beginn 01.07.)
bis spätestens 01.05.
Novembergehalt
(vertragstechnischer Beginn 01.12.)
bis spätestens 01.10.
Einmalzahlung/jährliche Umwandlung aus Weihnachtsgeld bis spätestens 01.10.

 

Informationen über die Leistungsansprüche können Sie bei der Allianz-Versicherungs AG/Pensionskasse Medizinischer Dienst Nordrhein unter der kostenfreien Rufnummer: 0800 9440 000 erhalten.

Sollten Sie Interesse am Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung haben oder Ihre bestehende Versicherung erhöhen wollen, nehmen Sie bitte mit dem in Ihrer Vergütungsabrechnung angegebenen Ansprechpartner des Fachbereiches Personal Kontakt auf.