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Allgemeines zum Betriebsausflug

Der Medizinische Dienst Nordrhein ermöglicht seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Teilnahme an Betriebsausflügen.

Was ist ein Betriebsausflug?

‌Ein Betriebsausflug ist ein Ausflug, um den Teamgeist und den Zusammenhalt unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu stärken. Die gesamte Belegschaft bzw. einzelne Bereiche nehmen an dem Ausflug teil, der meistens einen Tag lang dauert. Nach verschiedenen Aktivitäten, oft sportlicher Natur, endet ein Betriebsausflug üblicherweise beim geselligen Beisammensein.

Betriebsausflug: Arbeitszeit oder nicht?

  • Ein Betriebsausflug im Medizinischen Dienst Nordrhein kann wochentags durchgeführt werden und zählt dann als reguläre Arbeitszeit.
  • Findet der Betriebsausflug hingegen an einem Samstag statt, erhalten alle teilnehmenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Gutschrift von einem Arbeitstag auf dem GLAZ-Konto.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die am Tag des Betriebsausflugs keinen regulären Arbeitstag haben, erhalten eine Gutschrift der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit auf ihr GLAZ-Konto.
  • Es gibt keine Überstundenregelung. Wenn der Ausflug länger dauert als die reguläre Arbeitszeit, kann die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter keine Überstunden geltend machen.
  • Am Tag des Betriebsausflugs muss eine Anwesenheitsliste geführt werden, die im Anschluss an den Bereich Personal weitergeleitet wird.
  • Wird kein Betriebsausflug durchgeführt, besteht auch kein Recht auf einen arbeitsfreien Tag.

Offizielle Dauer des Betriebsausflugs

Es wird vorab festgelegt, wie lange der Betriebsausflug offiziell dauert. Das ist etwa wichtig, wenn es um die gesetzliche Unfallversicherung geht. Ist ein Zeitpunkt benannt, wann der Betriebsausflug endet, so gilt alles danach als private Veranstaltung. Dabei muss nicht immer die Uhrzeit genannt werden, manchmal richtet sich das offizielle Ende nach einem Ereignis, zum Beispiel dem Ende des gemeinsamen Essens.

Teilnahmepflicht

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben keine Pflicht an einem Betriebsausflug teilzunehmen.
  • Findet der Betriebsausflug während der Arbeitszeit statt, müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht daran teilnehmen, stattdessen arbeiten, GLAZ entsprechend der DV GLAZ abbauen oder einen Urlaubstag entsprechend der Urlaubsgrundsätze nehmen.

‌Teilnahmerecht

  • Grundsätzlich kann jede Mitarbeiterin bzw. jeder Mitarbeiter des Betriebs an dem Betriebsausflug teilnehmen. Niemand darf ausgeschlossen werden.
  • Ausnahme: Der jeweilige Bereich erfordert es, dass ein bzw. eine oder mehrere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen vor Ort bleiben. Dann sind gemeinsam Freiwillige zu finden, die diesen Dienst übernehmen.

Wer zahlt den Betriebsausflug?

‌Die Kosten des Betriebsausflugs tragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

‌Beantragung und Bewilligung des Betriebsausflugs?

Betriebsausflüge beim Medizinischen Dienst Nordrhein müssen vorab beim Vorstand beantragt werden. Es besteht kein grundsätzliches Recht auf einen Betriebsausflug. Die Beantragung muss ein genaues Datum und einen Zeitrahmen beinhalten. Die Bewilligung enthält die Zusage zur Dienstbefreiung für die teilnehmenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.