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Leistungsorientierte Vergütung (LOV)

Im Jahr 2025 startet das neue Zielvereinbarungssystem. Das System der leistungsorientierten Vergütung (LOV) ist damit entscheidend weiterentwickelt worden. Nun können alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren Führungskräften Ziele für das Jahr 2025 vereinbaren.

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen und die Dienstvereinbarung zur LOV.

Häufige Fragen und Antworten zur LOV

LOV steht für „Leistungsorientierte Vergütung.“ Der bundesweit gültige Tarifvertrag sieht vor, dass Beschäftigte an einem System der leistungsorientierten Vergütung teilnehmen können (§ 17 a und b TV MD). Bei der LOV handelt es sich um eine zusätzliche Vergütung. Ihre genaue Ausgestaltung erfolgt durch eine Dienstvereinbarung, wie sie jetzt neu bei uns in Nordrhein abgeschlossen wurde.

Individuelle LOV

Mit der neuen LOV haben der Personalrat und der Medizinische Dienst Nordrhein ein Instrument entwickelt, das mehr Transparenz, Gleichberechtigung und Nachvollziehbarkeit in die Vergabe der LOV bringt. Führungskräfte und Beschäftigte, die an der LOV teilnehmen möchten, vereinbaren gemeinsam individuelle Ziele, die dem gesetzlichen Auftrag des Medizinischen Dienstes Nordrhein dienen. Die individuelle Auszahlungshöhe der LOV bemisst sich an der Zielerreichung.

Darüber hinaus wurde die Quotierung aufgehoben. Das heißt, zukünftig kann jede Mitarbeiterin bzw. jeder Mitarbeiter, die bzw. der die verabredeten Ziele erreicht, eine LOV erhalten. Die bisherige Leistungszulage entfällt durch die neuen, erweiterten Möglichkeiten zur LOV.

Teamboni

Erreicht der Medizinische Dienst Nordrhein seine Unternehmensziele voll oder partiell, erhält jede Organisationseinheit pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter einen vollen oder partiellen Bonus. Dieser Bonus soll für gemeinsame Unternehmungen des Teams verwendet werden. Eine Auszahlung des Betrages ist ausgeschlossen.

Da es sich bei der neuen LOV um ein verändertes Konzept handelt, wird dieses im kommenden Jahr 2025 pilotiert.

Nein, es ist nicht verpflichtend für Beschäftigte an der LOV teilzunehmen. Die Teilnahme ist freiwillig.

Es ist jedoch empfehlenswert teilzunehmen, da die LOV Ihnen bei (Teil-)Erreichung der vereinbarten Ziele die Möglichkeit bietet, eine dem Erreichungsgrad entsprechende Vergütung on top zu Ihrem Entgelt zu erhalten.

Ausgeschlossen von der LOV sind Auszubildende sowie Aushilfen und Beschäftigte, die ihre Probezeit erst nach Beginn des Leistungsbemessungszeitraumes abschließen (vgl. DV 2., Stand Juli 2024).

Nein, Ihnen entstehen keine Nachteile, wenn Sie an der LOV teilnehmen.

Sie erhalten mit oder ohne Teilnahme an der LOV Ihr tarifliches Entgelt.

Es besteht jedoch durch die Teilnahme die Möglichkeit, je nach Erreichungsgrad der vereinbarten LOV-Ziele, einen prozentualen Anteil einmalig im Folgejahr auf Ihr Gehalt on top zu bekommen.

Wenn Sie Interesse an der Teilnahme zur LOV haben, gehen Sie zunächst auf Ihre Führungskraft zu. Dort erhalten Sie den Anmeldebogen für die LOV.

Die Frist zur Anmeldung ist jeweils der 31.12.

Ihre LOV wird anhand folgender Kriterien gewichtet:

  • Leistung
  • Güte/Qualität
  • (soziale) Kompetenz/Engagement

Was bedeutet das?

Gemeinsam mit Ihrer Führungskraft definieren Sie Ziele, die den genannten Kriterien zugeordnet werden können. Jedes Kriterium erhält dabei eine Gewichtung. Die Summe der gewichteten Kriterien beträgt am Ende immer insgesamt 100 %.

Beispiel:

Leistung: 50 %

Güte/Qualität: 35 %

(soziale) Kompetenz/Engagement: 15 %

Damit die individuelle LOV ausgezahlt wird, müssen die Ziele insgesamt mindestens zu 50 % erreicht werden. Die Auszahlung der LOV erfolgt anteilig. Ein Beispiel: Wurden die Ziele zu 65 % erreicht, wird die LOV ebenfalls zu 65 % ausgezahlt. Der Auszahlungsbetrag der LOV wird von Ihrer Eingruppierung in der Entgelttabelle des TV-MD LOV in seiner aktuellen Fassung abgeleitet. Zusätzlich wird Ihr Beschäftigungsverhältnis (Voll- oder Teilzeit) berücksichtigt.

100 % der LOV ergeben sich, wenn man den unteren Wert der leistungsorientierten Vergütung in der eigenen Vergütungsgruppe minus dem Wert in der E4 der eigenen Vergütungsgruppe rechnet und dieses Ergebnis mit 13 multipliziert.

Entsprechend der Erreichung der Ziele bzw. zusätzlich unter Beachtung einer möglichen Teilzeitbeschäftigung berechnet sich die individuelle LOV.

Wichtig ist, dass es bei der LOV um den Blick nach vorne geht. Der Fokus liegt auf den Zielen, die im kommenden Jahr erreicht werden sollen. Mit diesen Fragen können Sie sich auf das LOV-Gespräch vorbereiten:

  • Wie kann ich mit meiner Arbeit zur Erreichung der Unternehmensziele beitragen? Schauen Sie sich dafür die veröffentlichten Unternehmensziele an.
  • Wie lauten meine eigenen Ziele? Wo kann ich über mich selbst hinauswachsen?
  • Unter Berücksichtigung der Bewertungskriterien: Welche Bereiche meiner Tätigkeit eignen sich dafür, Ziele zu formulieren?
  • Gibt es Soft Skills oder Fähigkeiten, an denen ich arbeiten möchte, sodass ich eine konkrete Weiterbildung in Betracht ziehen würde?
  • Sind meine Ziele realistisch/umsetzbar?
  • Sind meine Ziele konkret, messbar und spezifisch für meinen Aufgabenbereich?

Bedenken Sie bei Ihrer Vorbereitung, dass Ihre Ziele den Kriterien Leistung, Güte/Qualität und (soziale) Kompetenz/Engagement zugeordnet werden müssen. Das SMART-Modell hilft Ihnen außerdem dabei, Ziele richtig zu formulieren.

Wichtig: Seien Sie offen für den Austausch mit Ihrer Führungskraft und definieren Sie gemeinsam individuelle Leistungsziele für die anstehende LOV.

Die Gespräche zur LOV erfolgen nach der Veröffentlichung der Unternehmensziele, spätestens jedoch bis Ende Februar. Der Leistungsbemessungszeitraum bezieht sich auf ein Jahr: vom 01.01. bis zum 31.12.

Unter Berücksichtigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses (Teil- oder Vollzeit) und Ihrer prozentualen Zielerreichungsquote ab 50 % erfolgt die Auszahlung Ihrer LOV mit der April-Abrechnung des Folgejahres.

Ihre erste Ansprechpartnerin bzw. Ihr erster Ansprechpartner ist immer Ihre Führungskraft. Da es sich um ein neues Konzept handelt, das zunächst erprobt werden muss, berät die Personalabteilung die Führungskräfte, sodass keine Fragen offenbleiben. Selbstverständlich können Sie sich bei Rückfragen auch an die Personalabteilung wenden.

Erreicht der Medizinische Dienst Nordrhein seine Unternehmensziele erhält jede Organisationseinheit pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter einen Bonus für Veranstaltungen zur Stärkung der Identifikation mit dem Arbeitgeber. Der Vorstand ermittelt den Grad der Zielerreichung und berücksichtig dabei etwaige unterjährige Korrekturen der Unternehmensziele. Auch hier gilt: Die Auszahlung erfolgt anteilig.

Ja, die Ziele müssen konkret formuliert, messbar und spezifisch für den jeweiligen Aufgabenbereich sein. Auch sollte jedes Ziel so definiert werden, dass es über eine Arbeit nach mittlerer Art und Güte hinausgeht.

Führungskräfte haben die Möglichkeit, über das Team Controlling die Anzahl der erstellten Gutachten/Minuten in verschiedenen Produktkategorien abzurufen. Die Führungskräfte sollten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit gegeben, die eigenen Zahlen einzusehen. Einen eigenen Zugang erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht.

Die individuellen Leistungsdaten werden für Gutachterinnen und Gutachter im Falle ihrer Teilnahme an der LOV durch das Team Controlling erhoben und der Führungskraft über QlikView zur Verfügung gestellt. Im Anschluss an die Erhebung kann Ihre Führungskraft die Daten sehen und Ihnen diese zeigen, um Ihre LOV-Ziele zu besprechen. Welche Leistungsdaten das konkret für Sie bzw. Ihren Arbeitsbereich sind, weiß Ihre Führungskraft.

Ihre Daten und vereinbarten Leistungsziele werden nicht an die Personalabteilung weitergeleitet. Lediglich die Zielerreichungsgrade, d.h. wieviel Prozent Sie von Ihren Zielen erreicht haben, werden an die Personalabteilung weitergeleitet, um so Ihren individuell erworbenen LOV-Anspruch auszahlen zu können.

Die erhobenen Daten schaffen Transparenz. Ihre individuellen Daten bleiben zwischen Ihnen und Ihrer Führungskraft. Es geht nicht darum, Ihre Daten zu veröffentlichen oder als Vergleich mit anderen Kolleginnen und Kollegen heranzuziehen.

Die Daten sind ein Vergleich von Ihren bisher individuell erbrachten Leistungen und denen, die Sie in Ihren Zielvereinbarungen vereinbaren.

Die Ziele werden nur mit der Führungskraft vereinbart. Die Personalabteilung muss lediglich über den Grad der Zielerreichung informiert werden, um die LOV auszahlen zu können.

Durch die LOV und transparente bzw. einvernehmliche Zielvereinbarungen ist nicht nur die Möglichkeit gegeben, etwas on top zu verdienen, sondern es wird auch ein Instrument zur Identifikation von Entwicklungsspielraum und Handlungsbedarf geschaffen.

Da es unterschiedliche Ziele und Gütekriterien gibt und Sie ggf. nicht alle Ihrer Ziele erreichen, können die Daten in bestimmten Bereichen „blinde Flecken“ offenbaren. Hier können Sie gemeinsam mit Ihrer Führungskraft in den Austausch gehen, ob es einer Fortbildung bedarf oder Sie z.B. am Arbeitsplatz, Veränderung benötigen.

Für den Fall, dass sich die Rahmenbedingungen unterjährig mit unmittelbarem Einfluss auf die Zielbestimmung und ihre Erreichbarkeit verändern, kann dies in den Zielvereinbarungen entweder über eine unterjährige Anpassung der Zielvereinbarung oder im Rahmen der Bewertung der Zielerreichung erfolgen. Geänderte Rahmenbedingungen könnten beispielsweise gravierende Veränderungen an Aufträgen in einem Begutachtungsbereich durch politische Entscheidungen sein. Gründe, die in der Person des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin liegen - z.B. Krankheit, führen nicht zu einer Anpassung der Ziele.

Die LOV ist freiwillig und bei Teilnahme stimmen Sie der Erhebung Ihrer individuell erbrachten Leistungen zu. Diese Auswertung dient dazu, Transparenz für Sie und Ihre Führungskraft zu ermöglichen, damit Sie eine Bestandsaufnahme des Status Quo haben und darauf aufbauend Zielvereinbarungen treffen können.

Mit Ihrem Einverständnis und der Teilnahme an der LOV entstehen Ihnen keine Nachteile durch die Erhebung Ihrer individuellen Daten. Es wird Ihnen lediglich die Möglichkeit geboten, besondere Leistungen transparent zu machen und so für die Erreichung vereinbarter Ziele einen Bonus zu Ihrem Gehalt zu bekommen. Darüber hinaus wirken sich Ihre erreichten Ziele nicht nur positiv für Sie selbst aus, sondern Sie sind ein wichtiger Teil bei der Erreichung der Unternehmensziele.