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Mehrarbeit

Mehrarbeiten im Medizinischen Dienst sind genehmigungspflichtige, klar definierte und meist zeitlich befristete Sonderaktionen. Zur korrekten Abrechnung mit dem monatlichen Entgelt werden für den jeweiligen Sachverhalt angepasste Formulare zur Verfügung gestellt.
 

Abrechnungsmodalitäten

Die Auszahlung geleisteter Mehrarbeit aus dem Vormonat kann im übernächsten Monat nur erfolgen, wenn der Mehrarbeitsbeleg bis spätestens am 10. des Folgemonats dem Bereich Personal vorliegt. Bei Vorlage nach dem 10. Tage erfolgt die Auszahlung mit der zwei Monate später folgenden Abrechnung.

Bitte berücksichtigen Sie bei der Zeitplanung den Postweg und den Genehmigungslauf.

Beispiele:

  • Eingang Mehrarbeitsbeleg aus Juni des Jahres bis spätestens 10.07. des Jahres im Bereich Personal:
    Auszahlung am 15.08. des Jahres
  • Eingang Mehrarbeitsbeleg aus Juni des Jahres ab 11.07. des Jahres bis spätestens 10.08. des Jahres im Bereich Personal:
    Auszahlung am 15.09. des Jahres