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Kompetenzstufen-Modell

Mit Abschluss der Tarifverhandlungen 2024 wurde ein Überleitungs-Tarifvertrag eingeführt, mit dem die Zuordnung zu den tariflichen Erfahrungsstufen der Beschäftigten neu geregelt wurde. 

Wesentliche Neuerung ist die Einführung eines sogenannten Kompetenzstufen-Modells, das zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt und künftig den Erwerb von Fortbildungspunkten in den Fokus rückt sowie einen Gehaltszuwachs, über die bisherige Entgeltstufe hinaus, ermöglicht.

Es gilt für Beschäftigte, die 

  • bis zum 31. Dezember 2024 ihre Tätigkeit im Medizinischen Dienst aufgenommen und die Erfahrungsstufe E4 erreicht haben oder

  • seit dem 1. Januar 2025 im Medizinischen Dienst tätig sind und die Erfahrungsstufe E2 erreichen.

Die bisherige Vergütungssystematik würdigte vor allem Erfahrung und Betriebstreue. Mit der Einführung eines Kompetenzstufen-Modells wird ein System etabliert, das zusätzlich dem kontinuierlichen Kompetenzerwerb Rechnung trägt und mit einer Entgeltsteigerung von 2,5 Prozent je Kompetenzstufe in einem Vier-Jahres-Intervall honoriert wird. Voraussetzung für diese Entgeltsteigerung ist der Erwerb von Fortbildungspunkten.

Als Grundlage hierfür gilt die Überleitungs-Vergütungstabelle aus dem Tarifvertrag zur Überleitung in das Kompetenzstufenmodell (Ü-TV-KSt). Diese finden Sie auf den Seiten 99-100. 

 

Häufige Fragen und Antworten zum Kompetenzstufen-Modell


Das Kompetenzstufen-Modell wurde eingeführt, um Beschäftigten nach Erreichen der Erfahrungsstufe E4 eine monetäre Entwicklungsmöglichkeit zu bieten und den Kompetenzerwerb durch Fortbildungen auch finanziell zu honorieren.

Alle Beschäftigten starten mit dem Kompetenzstufen-Modell ab dem 1. Januar 2026 oder später, sobald sie eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind seit dem 1. Januar 2025 beim Medizinischen Dienst beschäftigt und haben die Erfahrungsstufe E2 erreicht.
  • Sie haben vor dem 31. Dezember 2024 beim Medizinischen Dienst begonnen, die Erfahrungsstufe E4 erreicht und nicht von der Opt-Out-Klausel Gebrauch gemacht.

Die Überleitung in das Kompetenzstufen-Modell erfolgt automatisch, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind (Beschäftigungsbeginn bis zum 31. Dezember 2024 mit Erreichen der Erfahrungsstufe E4 oder Beschäftigungsbeginn ab dem 1. Januar 2025 und dem Erreichen der Erfahrungsstufe E2). Es muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.

Ab dem 01.01.2026 werden durch den Medizinischen Dienst Fortbildungen angeboten, um die erforderlichen Punkte für die nächste Kompetenzstufe zu erreichen. Nach 4 Jahren und nach Erreichen der erforderlichen Punkte erfolgt die Höherstufung in die nächste Kompetenzstufe. Das bedeutet, dass frühestens ab dem 01.01.2030 die erste Kompetenzstufe erreicht werden kann, ab dem 01.01.2034 die zweite Kompetenzstufe, usw.

Die Medizinischen Dienste ermöglichen Fortbildungen, die zum Erreichen der Fortbildungspunkte genutzt werden können. 

Alle Beschäftigten, die bis zum 31. Dezember 2024 die Beschäftigung aufgenommen haben, können, alternativ zum Kompetenzstufen-Modell, auch die sogenannte Opt-Out-Klausel wählen, sobald die Erfahrungsstufe E4 erreicht wurde. 

Die Entscheidung für die Opt-Out-Klausel teilen Sie bitte ihrer zuständigen Personalsachbearbeiterin beziehungsweise ihrem zuständigen Personalsachbearbeiter per E-Mail mit.

Abweichungen vom 4-Jahres-Intervall sind durchaus möglich, wenn unter anderem folgende Gründe vorliegen:

  • Die vier Jahre der Tätigkeit verlängern sich nach den Regelungen in § 18 Abs. 5 (z. B. Elternzeit).

  • Die vier Jahre der Tätigkeit verlängern sich nach den Regelungen in § 24 Abs. 8 (notwendige Fortbildungs-Punkte sind aus in der Person des Beschäftigten liegenden Gründen nicht erreicht).

  • Eine Verkürzung des 4-Jahres-Intervalls ist tariflich nicht vorgesehen, auch wenn bereits alle erforderlichen Fortbildungspunkte erreicht wurden.

Opt-Out-Klausel

Gemäß dem Tarifvertrag zur Überleitung in das Kompetenzstufen-Modell (ab Seite 94) haben auch Beschäftigte, die zwischen dem 1. Januar 2025 und 31. Dezember 2032 die Erfahrungsstufe E4 erreichen, die Möglichkeit, während eines Übergangszeitraums vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2032 auf die Anwendung des Kompetenzstufen-Modells zu verzichten. 

Statt der Fortbildungspunkte erhalten die Beschäftigten während des vorgenannten Übergangszeitraums jedes Jahr zwei arbeitsfreie Optionstage. Diese sollen zur Stärkung der Arbeitsfähigkeit, zum Beispiel durch Selbststudium, Fortbildung oder Erholung genutzt werden. Optionstage werden wie Erholungsurlaub behandelt und sind, analog dazu, über das SAP-Portal zu beantragen. Die §§ 27, 28, 29 TV MD finden entsprechend Anwendung.

Die Entscheidung für die Opt-Out-Klausel teilen Sie bitte ihrer zuständigen Personalsachbearbeiterin beziehungsweise ihrem zuständigen Personalsachbearbeiter bis zum 30. September 2025 per E-Mail mit. Sie müssen keine Rückmeldung geben, wenn Sie am Kompetenzstufen-Modell teilnehmen möchten.

Beschäftigte, welche die Erfahrungsstufe E4 in dem Zeitraum 1. Oktober 2025 bis 31. Dezember 2032 erreichen, können den Verzicht auf die Anwendung des Kompetenzstufen-Modells erklären, sobald sie die Erfahrungsstufe E4 erreicht haben.

Nach dem Übergangszeitraum gilt ab dem 1. Januar 2033 das Kompetenzstufen-Modell ausnahmslos für alle Beschäftigten, unabhängig von der Betriebszugehörigkeit.

Häufige Fragen und Antworten zur Opt-Out-Klausel


Opt-Out-Klausel bedeutet, sich aktiv zu entscheiden, am Kompetenzstufen-Modell nicht teilzunehmen. 

Beschäftigte, die zwischen dem 1. Januar 2025 und 31. Dezember 2032 die Erfahrungsstufe E4 erreichen, oder bereits erreicht haben, und nicht am Kompetenzstufen-Modell teilnehmen möchten.

Die Teilnahme an der Opt-Out-Klausel kann formlos bei ihrer zuständigen Personalsachbearbeiterin beziehungsweise ihrem zuständigen Personalsachbearbeiter per E-Mail angezeigt werden. 

Die Optionstage werden wir Ihnen ab dem 01.01.2026 gutschreiben. Diese Tage werden wie Erholungsurlaub behandelt und sind, analog dazu, wie gewohnt über das SAP-Portal zu beantragen. Beachten Sie bitte zudem, dass analog zum Jahresurlaub, auch die Optionstage entsprechend Ihrer Teilzeitbeschäftigung anteilig gewährt werden. Die §§ 27, 28, 29 TV MD finden entsprechend Anwendung.

Für Beschäftigte, die ab dem 01.10.2025 die E4 erreichen, ist das Wahlrecht formlos in Textform mit Erreichen der E4 möglich. Vor dem Erreichen der Erfahrungsstufe E4 ist eine wirksame Erklärung nicht möglich. Sobald eine Anpassungsfortbildung beantragt wurde, kann eine Erklärung über den Verzicht zur Teilnahme am Kompetenzstufen-Modell nicht mehr rechtswirksam erfolgen.

Es gibt zwei Optionstage pro Kalenderjahr (Basis hierfür ist eine Fünf-Tage-Woche). Teilzeitbeschäftigten, die nicht an allen Arbeitstagen tätig sind, werden die Optionstage anteilmäßig gewährt.

Ja. Beschäftigte, die ihre Erklärung über den Verzicht auf die Anwendung des Kompetenzstufen-Modells im Jahr 2025 oder 2026 abgegeben haben, sind berechtigt, ihre Erklärung zum 1. Januar 2029 einmalig zu ändern.

Die Opt-Out-Klausel gilt befristet für den Zeitraum 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2032.

Ab dem 1. Januar 2033 entfällt die Opt-Out-Klausel ersatzlos. Zeitgleich entfallen auch die zusätzlichen Urlaubstage im Rahmen der Opt-Out-Klausel. Für alle Beschäftigten gilt dann ausnahmslos das Kompetenzstufen-Modell.