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Krankheit und Abwesenheit

Erkrankt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter an einem genehmigten Abwesenheitstag (Urlaub, GLAZ oder Überstundenfrei), kann ausschließlich der Urlaubstag gut geschrieben werden, sofern eine persönliche AU vorliegt und diese unverzüglich gemeldet wird. GLAZ und Überstundenfrei werden nicht gutgeschrieben, da der Arbeitgeber den Anspruch auf Zeitausgleich bereits durch die Gewährung des Ausgleichs erfüllt hat.

Sollte an einem genehmigten Abwesenheitstag ein Kind erkranken (Kind-krank-Attest), so werden Urlaub, GLAZ und Überstundenfrei nicht gutgeschrieben.

Sollte Kinderkrankengeld beantragt werden, werden die Abwesenheitstage auch nicht vergütet. Man erhält nur Krankengeld von der Krankenkasse.

  Kind-Krank-Attest AU mit Attest
Urlaub Tag wird nicht gutgeschrieben, und nicht voll vergütet, sondern nur Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt Tag wird gutgeschrieben, sofern MA sich unverzüglich meldet
GLAZ Tag wird nicht gutgeschrieben, und nicht voll vergütet, sondern nur Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt Tag wird nicht gutgeschrieben, Arbeitgeber hat den Anspruch auf Zeitausgleich bereits durch die Gewährung des Ausgleichs erfüllt
Überstundenfrei Tag wird nicht gutgeschrieben, und nicht voll vergütet, sondern nur Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt Tag wird nicht gutgeschrieben, Arbeitgeber hat den Anspruch auf Zeitausgleich bereits durch die Gewährung des Ausgleichs erfüllt