Mitarbeiter werben Mitarbeiter
Sie arbeiten gerne beim Medizinischen Dienst Nordrhein und kennen Personen in Ihrem Umfeld, die fachlich und persönlich ebenfalls sehr gut zu uns passen könnten? Dann empfehlen Sie uns gerne weiter. Damit die Mitarbeiterwerbung reibungslos verläuft, gehen Sie bitte wie folgt vor:
So funktioniert die Anwerbung
- Sie geben Ihren Namen an die Person, die Sie werben möchten. Dies ist wichtig, damit Ihr Name bei der Bewerbung genannt werden kann.
→ Hinweis: Sie können sich bei den Verwaltungsfachkräften Blanko-Visitenkarten abholen und diese für die Werbung nutzen. Sie können diese verwenden, indem Sie Ihren Vor- und Nachnamen auf der Karte vermerken und diese an die angeworbene Person geben. Dadurch vermeiden Sie, dass wir Ihre Werbung im Nachgang womöglich nicht zuordnen können.
- Sie erklären der geworbenen Person, worauf Sie bei der Online-Bewerbung achten muss:
→ Unter „ Haben Sie sich auf Empfehlung einer/eines Mitarbeitenden des Medizinischen Dienstes Nordrhein beworben?“ muss „Ja“ angegeben werden. Diese Frage ist eine Pflichtfrage.
→ Darauffolgend muss Ihr vollständiger Name unter „Wenn ja, bitte nennen Sie den Vor- und Nachnamen.“ angegeben werden.
→ Hinweis: Die Fragen sind fester Bestandteil des Online-Bewerbungsprozesses über unsere Karriereseite. Eine Person, die sich per E-Mail bei uns bewirbt, wird diese Fragen nicht noch einmal gestellt bekommen. Bitte stellen Sie daher sicher, dass die geworbene Person unser Onlineportal für die Bewerbung nutzt, damit Ihre Werbung in jedem Fall von uns aufgenommen werden kann.
- Nun können wir Ihre Empfehlung aufnehmen und bei erfolgreicher Werbung die Prämien wie gewohnt auszahlen.
Die Prämien kurz erklärt
Eine Empfehlung lohnt sich nicht nur für uns, sondern auch für Sie. Durch eine erfolgreiche Anwerbung winken Ihnen Prämien von bis zu 1.500 € (brutto).
- Pflegefachkräfte EFB & QP: Für eine erfolgreiche Anwerbung erhalten die Beschäftigten des MD Nordrhein eine erste Prämie in Höhe von bis zu 1.000 € (brutto) mit der nächsten Gehaltsabrechnung nach dem Einstellungstermin. Den zweiten Teil der Prämie in Höhe von bis zu 500 € (brutto) erhalten Sie, nachdem die angeworbene Person die Probezeit bestanden hat.
- Ärztinnen/Ärzte, KFK, OMM & PPP: Sie erhalten die volle Höhe der Prämie von bis zu 1.500 € (brutto), nachdem die angeworbene Person die Probezeit bestanden hat.
→ Die Auszahlung der Prämien ist davon abhängig, dass Werbende zum Zeitpunkt der Auszahlung in einem Arbeitsverhältnis zum Medizinischen Dienst Nordrhein stehen. Für die Anwerbung ausgeschiedener zuvor beschäftigter Personen als Wieder-/ Rückkehrer zum Medizinischen Dienst Nordrhein wird die Zahlung der Prämie darüber hinaus nur dann gewährt, wenn die Geworbenen seit mindestens fünf Jahren nicht mehr beim Medizinischen Dienst Nordrhein beschäftigt sind.
→ Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Teilzeit eingestellt werden und eine Stelle zu einem Anteil von weniger als 75 Prozent einer Vollzeitstelle besetzen, wird die Prämienzahlung anteilig gezahlt; Prämienzahlungen werden nicht an Verbundleitungen, Bereichsleitungen, Leitungen der MFB sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalabteilung ausgezahlt.
Der Prozess in Bildern
FAQs
Ja, Sie können gerne bereits während der Probezeit jemanden werben.
Es können Ärztinnen und Ärzte, Kodierfachkräfte, Pflegefachkräfte für die Einzelfallbegutachtung und die Qualitätsprüfung, Orthopädiemechanikermeisterinnen und -meister sowie Psychologische Psychotherapeuten geworben werden.
Nein, Sie können auch andere Berufsgruppen werben.
Nein, Sie können auch für einen anderen Standort oder Verbund jemanden werben.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie uns als Arbeitgeber weiterempfehlen. Die Anwerbung für Stellen in der Verwaltung ist jedoch nicht mit einer Prämienauszahlung verbunden.