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Nebentätigkeit

Nebentätigkeiten sind Tätigkeiten von angestellten Mitarbeiter/-innen des Medizinischen Dienstes Nordrhein außerhalb der arbeitsvertraglich vereinbarten geschuldeten Leistung zum Zweck der Erzielung von zusätzlichen Einkünften.
Die Ausübung von Nebentätigkeiten erfolgt unter Beachtung und Einhaltung der Nebentätigkeitsrichtlinien der Geschäftsführung. Unter dem Aspekt des Gleichbehandlungsprinzips ist die Einheitlichkeit der Bearbeitung von Nebentätigkeitsanzeigen sowie die Entscheidung über die Ablehnung zu gewährleisten.

Die Ausübung von Nebentätigkeiten erfolgt insbesondere unter Berücksichtigung der Interessenswahrung des Medizinischen Dienstes Nordrhein unter Ausschluss von Interessenskollisionen zwischen gewünschter Nebentätigkeit und Haupttätigkeit gemäß Arbeitsvertrag.

Die zuständigen Sachbearbeiter/-innen im Bereich Personal erhalten das für alle Nebentätigkeitsanzeigen verbindlich vorgegebene Anzeigeformular zur Ausübung einer Nebentätigkeit von den anzeigenden Mitarbeiter/-innen. Sie prüfen die Anzeige zunächst auf Vollständigkeit. Folgende Angaben gehören insbesondere zur Anzeigevoraussetzung:

  • Art der Nebentätigkeit (präzise Beschreibung)
  • Auftraggeber (Name und Anschrift) *Außer bei selbstständiger Tätigkeit
  • Beginn der Nebentätigkeit
  • Zeitliche Inanspruchnahme (wöchentlich/monatlich/jährlich)
  • Inanspruchnahme von Räumen oder Einrichtungen des Medizinischen Dienstes