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Pensionskasse/Direktversicherung

1. Einführung

Der Medizinische Dienst Nordrhein bietet seinen Beschäftigten neben der Pflichtversicherung bei der VBL eine weitere Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge. Den Mitarbeitenden wird angeboten, im Rahmen der Entgeltumwandlung zur Pensionskasse des Medizinischen Dienstes bei der Allianz ein weiteres „Standbein“ für die Altersversorgung aufzubauen. Bisher vereinbarte Versicherungsmodelle zur Pensionskasse können zukünftig nicht mehr abgeschlossen werden. Neuanmeldungen sind mit sofortiger Wirkung nur noch zur Direktversicherung möglich. Bestehende Versicherungen bleiben davon unberührt.

Gefördert wird diese Form der betrieblichen Altersversorgung, indem auf den umgewandelten Anteil des Entgelts keine Einkommensteuer (gemäß § 3 Ziff. 63 EStG) und keine Sozialabgaben (gemäß § 1 Abs. 1 Ziff. 4+9 SvEV) erhoben werden. Im Gegenzug ist die spätere Rentenzahlung einkommensteuerpflichtig und unterliegt grundsätzlich Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Ab Rentenbeginn erhält der Beschäftigte von der Allianz Versicherung lebenslang eine zusätzliche, garantierte Rente oder wahlweise eine einmalige Kapitalauszahlung.

2. Zuständigkeiten

Die Sachbearbeiter/-innen des Bereichs Personal sind für die Verwaltung der Anträge zur Entgeltumwandlung von Antragseingang bis zum Versand der Versicherungspolice zuständig. 

Ein Ansprechpartner der Allianz Versicherungsgesellschaft erstellt die Versicherungspolicen. Der Vorstand bestätigt die Vereinbarung zur Entgeltumwandlung und die Versorgungszusage durch Unterschrift.

3. Ablauf

  Tätigkeit Dokumentation Zuständigkeit
  Antragseingang (auf Formblättern: "Anmeldung zur betriebl. Altersvorsorgung", plus zugehörige "Hinweise", beide Unterschrieben).

Sofern vom MA zusätzlich der Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge gewünscht wird: Ergänzung durch Formblatt "Dienstobliegenheitserklärung"
Antrag und
Formblatt "Hinweise"



"Dienstobliegenheitserklärung"
Antragsteller /-in (MA)
  Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und Information an Antragesteller/-in  

Sachbearbeitung Personal

 

4. Externe Fristen

Umwandlungsbeginn aus dem ...

  • Januargehalt (Vertragsbeginn 01.02.), Zusendung der Anmeldung an den Bereich Personal bis spätestens 01.12.
  • Junigehalt (Vertragsbeginn 01.07.), Zusendung der Anmeldung an den Bereich Personal bis spätestens 01.05.
  • Novembergehalt (Vetragsbeginn 01.12.), Zusendung der Anmeldung an den Bereich Personal bis spätestens 01.10.
  • Einmalzahlung/jährliche Umwandung aus Weihnachtsgeld, Zusendung der Anmeldung an den Bereich Personal bis spätestens 01.10.

Zugehörige Dokumente

Die aufgeführten Dokumente sind im Bereich Personal verfügbar

Art Name
Formulare "Anmeldung zur betrieblichen Altersversorgung - Entgeltumwandlung (mit Hinweisen)" *

Dienstobliegenheitserklärung*

Vorlagen / Templates Musterschreiben "Altersvorsorge/Entgeltumwandlung" *
Sonstiges Tarifvertrag MD zur Entgeltumwandlung (EU-TV) *