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Pflegesachverständige und Teamleitungen

Die dritte Stufe des neuen Karrierepfads für Pflegefachkräfte stellen die neuen Pflegesachverständigen im Fachbereich sowie die Teamleitungen in den Verbünden dar.

Die neue Rolle Pflegesachverständige/r im Fachbereich Pflege stellt die Möglichkeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dar, sich auf die Fachlichkeit ihrer Aufgabe zu spezialisieren. Dies ist als Alternative zu der Weiterentwicklung in eine disziplinarische Teamleitungsfunktion in den Verbünden zu sehen.

Voraussetzungen

Um eine Stelle als Pflegesachverständige/r bzw. als Teamleitung wahrnehmen zu können, müssen alle Bewerberinnen und Bewerber die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Die Zertifizierung als Pflegegutachter/in bzw. als Pflegequalitätsprüfer/in wurde erfolgreich abgeschlossen
  2. Erfolgreiche Teilnahme am Auswahl-Assessment
  3. Zwei Jahre Berufserfahrung als Mentor/in
  4. Zwei Jahre Berufserfahrung als Pflegeexpertin/-experte

Das Auswahl-Assessment wird aus bis zu drei Teilaufgaben bestehen, in denen die fachliche sowie die persönliche Eignung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Rolle geprüft werden soll.

Aufgaben

Die Pflegesachverständigen sind im Fachbereich unter anderem für die konzeptionelle Entwicklung und Durchführung von strukturierten Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie die Vor- und Nachbereitungen von Schulungen, Einarbeitungs-, Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zu pflegefachlichen Themen zuständig. Auch die Tätigkeit als Referent/in wird Teil dieser Rolle sein.

Die Aufgaben der Teamleitungen bleiben unverändert bestehen. Durch die Schaffung der neuen Rollen innerhalb des Karrierepfads werden die Teamleitungen jedoch im Tagesgeschäft deutlich entlastet und werden zukünftig mehr Freiraum für ihre originäre Führungstätigkeit haben.

Qualifizierung

Die Qualifizierung der Pflegesachverständigen bzw. der Teamleitungen ist im Gegensatz zum Mentoringprogramm kein feststehendes und vorab festgelegtes Qualifizierungsprogramm. Anhand der Anforderungs- und Tätigkeitsprofile wurden Themenkomplexe festgelegt, die von allen Pflegesachverständigen bzw. Teamleitungen erlernt werden müssen.

    Die Qualifizierungsschwerpunkte für die Pflegesachverständigen im Fachbereich sind:

    1. Projektmanagement
    2. Kommunikation
    3. Gremienarbeit

    Die Qualifizierungsschwerpunkte für die Teamleitungen sind:

    1. Personalführung und Personalrecht
    2. Steuerung von Prozessen
    3. Kommunikation

    Da viele Pflegefachkräfte bereits umfangreiche Weiterbildungen, Zertifkate und Studienabschlüssen besitzen, wird das Qualifizierungprogramm für die Pflegesachverständigen bzw. die Teamleitungen individuell auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angepasst. Dies ermöglicht es auf die teilweise sehr unterschiedlichen Vorerfahrungen einzugehen und redundante Qualifizierungen zu vermeiden.

    Zuordnung, Stellenzahl und Vergütung

    Die Pflegesachverständigen werden im Fachbereich eingesetzt.
    Im Fachbereich wird es zukünftig vier Pflegesachverständige im Einzelfall und zwei Pflegesachverständige in der Qualitätsprüfung geben.

    Die Teamleitungen sind, wie gehabt, in den Verbünden in den Pflegeteams eingesetzt.
    Pro Pflegeteam wird es weiterhin eine Teamleitung geben.

    Die Pflegesachverständigen und die Teamleitungen werden mit Übernahme der entsprechenden Aufgaben in der TG 10 vergütet.