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Vorgaben zur Abrechnung von Mehrarbeit in der Einzelfallbegutachtung

Reibungslose Gestaltung und fristgerechte Auszahlung der Mehrarbeit in der Einzelfallbegutachtung

Diese Vorgabe gilt für alle Mitarbeiter/-innen in den Funktions- und Organisationsbereichen des Medizinischen Dienstes Nordrhein, als standardisierte Arbeitsgrundlage der Personalverantwortlichen (z. B. Verbundleitung, Bereichsleitung, Teamleitung) sowie dem Bereich Personal.

Für die monatliche Abrechnung der Mehrarbeit im Bereich der Einzelfallbegutachtung sind die Teamleitungen im Bereich der Einzelfallbegutachtung verantwortlich. Die Auszahlung erfolgt im Bereich Personal.

Nr. Tätigkeit Dokumentation Zuständigkeit
1 Bereich Personal stellt den Verbundleitungen EXCEL-Übersichtstabellen für Mehrarbeit Pflege inklusive von der Geschäftsführung frei gegebener Budgets zur Verfügung EXCEL-Übersichtstabelle am Jahresanfang Gehalts-SB
2 Monatliche Prüfung der Einhaltung der Budgets EXCEL-Übersichtstabelle Verbundleitungen
3 a Wenn kein Budget mehr vorhanden: Andere Verbünde um Budgetübertragung bitten und bei Zustimmung, diese an den Bereich Personal weiterleiten E-Mail Verbundleitungen
3 b Wenn Budget vorhanden: Vergabe von Mehrarbeit durch die Teamleitungen EFB EXCEL-Übersichtstabelle Teamleitungen EFB
4 Einreichen des Mehrarbeitsbeleges an die Teamleitung EFB Mehrarbeitsbeleg gemäß Formular im Intranet der jeweilige
MA
5 Prüfung des Mehrarbeitsbeleges und Eintragung in EXCEL-Übersichtstabelle für alle EFB-Mehrarbeit pro Standort EXCEL-Übersichtstabelle Teamleitung EFB
6 Prüfung der Übersichtstabelle bzw. Sicherstellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit Stempel „Sachlich und rechnerisch richtig“ sowie Unterschrift Teamleitung EFB
7 Weiterleitung der unterschriebene Tabelle an den Bereich Personal bis spätestens am 10. des Folgemonats an die Mailbox „TeamPersonalE-Mail Schnittstelle Pflege
8 Eingangsbestätigung an Schnittstellen verschicken E-Mail Gehalts-SB
9 Erfassung der Mehrarbeit in SAP für die zwei Monate später folgende Abrechnung SAP Gehalts-SB
10 Bestätigung der erfassten Mehrarbeit an Schnittstellen verschicken E-Mail Gehalts-SB

 

Die Auszahlung geleisteter Mehrarbeit aus dem Vormonat kann im übernächsten Monat nur erfolgen, wenn der Mehrarbeitsbeleg bis spätestens am 10. des Folgemonats dem Bereich Personal vorliegt. Bei Vorlage nach dem 10. Tage erfolgt die Auszahlung mit der zwei Monate später folgenden Abrechnung.

Bitte berücksichtigen Sie bei der Zeitplanung den Postweg und den Genehmigungslauf.

Beispiele:

  • Eingang Mehrarbeitsbeleg aus Juni des Jahres bis spätestens 10.07. des Jahres im Bereich Personal:
    Auszahlung am 15.08. des Jahres
  • Eingang Mehrarbeitsbeleg aus Juni des Jahres ab 11.07. des Jahres bis spätestens 10.08. des Jahres im Bereich Personal:
    Auszahlung am 15.09. des Jahres