Erholungsurlaub
Urlaub – die schönste Zeit des Jahres!
Urlaub dient dazu, dass die Beschäftigten sich erholen, sich regenerieren und ihre Arbeitskraft auffrischen bzw. wiederherstellen! Damit das auch wirklich so eintritt, sollte die Urlaubszeit für Beschäftigte im Medizinischen Dienst Nordrhein gut geplant und gerecht umgesetzt werden. Dazu gehört, dass die zeitliche Lage und Verteilung abgestimmt und auch besondere Wünsche, rechtliche Grundlagen, Sachzwänge und betriebliche Belange berücksichtigt werden.
Die Urlaubsgrundsätze gelten für alle Beschäftigten des Medizinischen Dienstes Nordrhein, als standardisierte Arbeitsgrundlage der Personalverantwortlichen (z.B. Verbundleitung, Bereichsleitung, Teamleitung) sowie für den Bereich Personal.
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