Parkplätze in Düsseldorf
Am Standort Düsseldorf gibt es drei Möglichkeiten, einen Parkplatz zu buchen: einen Dauerparkplatz, eine Einzelbuchung für einen Tag sowie eine Einzelbuchung eines E-Parkplatzes mit der Möglichkeit, ein Elektroauto zu laden.
Einzelbuchung Parkplatz und E-Parkplatz
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Standort Düsseldorf stehen zwölf Parkplätze zur Einzelbuchung zur Verfügung - hiervon zwei E-Parkplätze. Alle Parkplätze können tageweise gebucht werden. Wir haben für Sie im Folgenden Fragen und Antworten zum Parkplatzbuchungssystem zusammengestellt.
Sollten sich darüber hinaus Fragen ergeben, können Sie sich an Janine Schneider (Kurzwahl: 1148) wenden.
Häufige Fragen und Antworten zum Parkplatzbuchungssystem
Ein Parkplatz kostet drei Euro pro Tag. Die E-Parkplätze sind kostenfrei, jedoch ist die Nutzung der E-Ladesäule verpflichtend.
Grundsätzlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort Düsseldorf.
Die zwei E-Parkplätze sind ausschließlich für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit ihrem privaten E-Fahrzeug zur Arbeit kommen und ihr Fahrzeug laden.
Das Buchungssystem wird jeweils für die kommende Woche freigeschaltet. Die Parkplätze können Sie tageweise buchen.
Sie buchen über das Buchungstool “Gingco Raumbuchung”. Hierzu finden Sie in Ihrem NAL-Fenster eine Applikation. Wie Sie buchen, können Sie der Anleitung zum Buchungstool entnehmen. Nach erfolgreicher Buchung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Parkplatznummer und PIN-Code.
Bitte beachten Sie, dass Sie einen E-Parkplatz nur buchen dürfen, die Sie mit Ihrem privaten E-Fahrzeug zur Arbeit kommen und Ihr Fahrzeug laden.
Nach der Buchung vergibt das Buchungssystem einen PIN-Code für ein Schlüsselkartenfach, aus dem Sie die Parkkarte entnehmen können. Den PIN-Code finden Sie auf der E-Mail, die Ihnen als Buchungsbestätigung zugeschickt wird.
Der Schlüsselkasten für die Parkkarten befindet sich im Eingangsbereich des Gebäudes auf der linken Seite hinter den Aufzügen - dort, wo sich der Treppenaufgang zu allen Etagen befindet. Der Schlüsselkasten ist nicht von außen zu sehen.
Sie können somit morgens kurz mit dem Auto in der Haltebucht vor dem Haus stehen bleiben, um die Karte zur Einfahrt in die Tiefgarage zu holen und dann zu Ihrem gebuchten Parkplatz zu gelangen.
Nach der Buchung eines E-Parkplatzes vergibt das Buchungssystem zwei PIN-Codes für Schlüsselkartenfächer - einen für die Parkkarte und einen für die Ladekarte. Beide PIN-Codes finden Sie auf der E-Mail, die Ihnen als Buchungsbestätigung zugeschickt wird.
Der Schlüsselkasten für die Ladekarte befindet sich in der Tiefgarage, in dem sich die jeweilige Ladekarte und eine dazugehörige Liste befindet.
Die Liste füllen Sie vollständig aus und unterschreiben sie. Den Ladestand können Sie an der E-Ladesäule ablesen. Anschließend legen Sie Ladekarte und Liste wieder das Schlüsselfach zurück.
Bis zum 31. Dezember 2025 beläuft sich der abzurechnende Strompreis auf 30,067 ct/kWh inklusive Mehrwertsteuer.
Die Ladekarte legen Sie mit der ausgefüllten und unterschriebenen Liste zurück in das entsprechende Schlüsselfach in der Tiefgarage.
Die Parkkarte geben Sie bei der Ausfahrt aus der Tiefgarage zurück. Werfen Sie die Parkkarte nach Anhalten an den Sensor zur Ausfahrt in die daneben installierte Box.
Ihrer Parkplatzbuchungen werden quartalsweise vom Gehalt einbehalten. Die aus dem System generierte Bestätigungs-E-Mail gilt als Nachweis für Ihre Buchung. Sie bekommen keine gesonderte Aufstellung über Ihre Buchungen am Ende des Quartals. Zur Überprüfung der Abrechnung empfiehlt es sich, die Bestätigungs-E-Mails zeitweise zu behalten.
Die Abrechnung für das Aufladen Ihres E-Fahrzeugs erfolgt am Ende eines Monats. Der abzurechnende Betrag ergibt sich aus allen Ladungen eines Monats und wird Ihnen als Forderung gesendet.
Sollten Sie regelmäßig einen Parkplatz benötigen, empfehlen wir, diesen nicht zu kündigen, da ein Parkplatz nicht garantiert gebucht werden kann.
Dauerparkplätze
Für Dauerparkplätze in Düsseldorf gilt eine Ergänzungsvereinbarung zur bisherigen Vergabe- und Nutzungsrichtlinie.
Hier finden Sie die Ergänzungsvereinbarung und hier den Antrag auf einen Dauerparkplatz.
Häufige Fragen und Antworten zu Dauerparkplätzen in Düsseldorf
Die folgenden Kriterien gelten in der nachstehen Reihenfolge:
- Poolfahrzeuge erhalten einen Parkplatz
- Besucherparkplätze werden zur Verfügung gestellt
- Schwerbehinderte mit einem GdB von min. 50 und dem Zusatz „G“ „aG“ werden vorrangig berücksichtigt
- Vergabe nach Kilometerentfernung zwischen Wohnort und Dienstort multipliziert mit den durchschnittlichen Anwesenheitstagen der letzten 12 Monate (Zeitraum 01.04. – 31.03.)
- Parkplatzantrag erst nach bestandener Probezeit bzw. 6 Monate nach Standortwechsel möglich
- Bei Überschreiten der gesetzlichen Entgeltfortzahlungsfrist (derzeit 42 Kalendertage), Elternzeit, Mutterschutz, etc. erfolgt die Vergabe des Parkplatzes befristet an andere Interessenten.
Alle bisherigen Inhaber eines Dauerparkplatzes werden einen Widerruf zum 30.09.2024 erhalten.
Wenn Sie weiterhin einen Stellplatz benötigen, stellen Sie gerne einen neuen Antrag auf einen Parkplatz.
Die bisher gestellten Anträge verlieren ihre Gültigkeit. Bitte stellen Sie einen neuen Antrag über das neue Formular im MediNet.
Bitte füllen Sie den Antrag auf Zuteilung eines Parkplatzes aus und senden Sie diesen unterschrieben und eingescannt an Mobilitaet(at)md-nordrhein.de.
Ihre Fragen beantwortet gerne Janine Schneider.
Anträge auf denen der Absatz bzgl. der Einwilligung durchgestrichen ist, werden nicht berücksichtigt. Sollte die Einwilligung nach Erhalt eines Parkplatzes widerrufen werden, kann eine jährliche Überprüfung des Anspruches nicht stattfinden. Eine Kündigung des Parkplatzes wäre die Folge.
Die Neuverteilung der Parkplätze wird durch den Parkplatzausschuss zeitnah erfolgen. Eine Zu- oder Absage erhalten Sie bis zum 30.06.2024.
Monatlich werden 25 Euro vom Gehalt einbehalten. Sobald der Medizinische Dienst Nordrhein steuerpflichtig ist, erhöht sich dieser Betrag auf 29,74 Euro.
Nein – allerdings wird jährlich geprüft, ob noch ein Anspruch besteht beziehungsweise, ob die Kriterien nach der Vergaberichtlinie noch erfüllt sind. Die hierzu notwendigen Daten wie Anwesenheitstage, Adressänderungen werden durch den Bereich Personal ausgewertet und dem Parkplatzausschuss zur Verfügung gestellt. Hierzu müssen Sie bei Beantragung des Parkplatzes eine Zustimmung abgeben.