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Arbeitshilfen

Generell sind die im Gutachten allgemein gültigen und zu verwendenden Schlüsselzahlen durch das Handbuch Berichtswesen vorgegeben. In speziellen Fällen (z. B. bei bestimmten Fragestellungen der Kassen) gibt es die Möglichkeit, im Rahmen der bundeseinheitlichen Verschlüsselung, spezifizierte nordrhein-individuelle Schlüsselzahlen zu vergeben. Wenn es Ihnen um die Vergabe solcher neuen Schlüsselzahlen geht, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen per Mail an die Teammailbox oder kontaktieren Sie die MitarbeiterInnen des Teams Controlling telefonisch.

Hier finden Sie eine Auflistung der aktuell gültigen Anlassschlüssel.