Berichtswesen
Unter Berichtswesen versteht man das analytische Aufbereiten von Berichten zur Unterstützung der internen führungsverantwortlichen Stellen bei der Steuerung ihrer Organisationseinheit sowie zur externen Berichterstattung gegenüber den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen bzw. ihren Verbänden, dem Medizinischen Dienst Bund sowie sonstiger externer Auftraggeber (z. B. Ministerien, Politik).
Die Aufbereitung, Auswertung und Darstellung der Zahlen und Berichte erfolgt mittels der Software QlikView.
Während das interne Berichtswesen völlig frei, bedarfsgerecht und individuell gestaltet werden kann, gibt es im externen Berichtswesen eine ganze Reihe von Richtlinien und Vorgaben zu beachten.
Das Handbuch Berichtswesen mit der Anlage Katalog der Produkte des Medizinischen Dienstes sind solche Vorgaben ebenso wie das Konzept zur Zeiterfassung produktbezogener Zeiten. Sie sind bundesweit für alle Medizinischen Dienste verbindlich anzuwenden und werden vom Medizinischen Dienst Bund herausgegeben. Der Medizinische Dienst Bund ist als übergeordneter Koordinator aller Medizinischen Dienste für die einheitliche Abbildung der Produkte, Leistungen und Ressourcen gegenüber verschiedenster externer Adressaten zuständig.
Sinn und Zweck einer Vereinheitlichung im Bereich des Berichtswesens ist,
- dass die Anforderungen der externen Adressaten (Gesetzgeber, Ministerium als Aufsichtsbehörde, Kranken- und Pflegekassen als Auftraggeber, …) berücksichtigt und darstellbar gemacht werden,
- dass eine Vergleichbarkeit der Medizinischen Dienste untereinander sichergestellt wird,
- dass deutschlandweit alle Auftraggeber einheitlich beraten und alle Versicherten gleich begutachtet und beurteilt werden können.
Dies alles ist letztendlich auch Grundlage und Rechtfertigung des Bestehens des Medizinischen Dienstes als „Monopolist“ (alleiniger Anbieter einer Leistung) im Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.