DA zur Führung, Aufbewahrung und zum Verlust von Dienstsiegeln
Männliche und weibliche Form:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text jeweils die männliche Bezeichnung gewählt, dies schließt die weibliche Bezeichnung ein.
1. Ziel und Zweck
Diese Dienstanweisung regelt die Führung, die Aufbewahrung und den Verlust von Dienstsiegeln. Die Dienstsiegel sind zu verwenden, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist. Außerdem wird es amtlichen Beglaubigungen beigedrückt. In anderen Fällen sind Schriftstücke nur zu siegeln, wenn ihnen besondere Bedeutung verliehen werden soll. Im innerdienstlichen Schriftverkehr ist in der Regel von dem Gebrauch des Dienstsiegels abzusehen.
Dienstsiegel beim Medizinischen Dienst Nordrhein können Prägesiegel oder blaue Farbdruckstempel sein. Sie haben eine kreisrunde Form und tragen in der Mitte die Aufschrift:
„Medizinischer Dienst Nordrhein"
Im unteren Drittel befindet sich das Wappen des Landes Nordrhein Westfalen.
2. Geltungsbereich
Die Dienstanweisung gilt für alle Mitarbeiter, die von der Geschäftsführung mit der Führung eines Dienstsiegels beauftragt wurden.
3. Führung der Dienstsiegel
Neben der Geschäftsführung führen folgende Mitarbeiter ein Dienstsiegel
- Teamleiter Revision
- Bereichsleiter Compliance
Rechts neben dem Landeswappen erhält jedes Siegel als Kennziffer eine laufende Nummer.
Der Geschäftsführer erhält die Nummer 1,
der Stellvertretende Geschäftsführer erhält die Nummer 2,
der Bereichsleiter Compliance erhält die Nummer 3,
der Teamleiter Revision erhält die Nummer 4.
4. Verwahrung der Dienstsiegel
- Die Dienstsiegel sind in einem verschlossenen Fach/Schrank sicher aufzubewahren.
- Dienstsiegel dürfen nicht außerhalb des Dienstes und/oder außerhalb der Diensträume mitgenommen werden.
- Dienstsiegel dürfen nicht weitergegeben werden.
5. Verlust von Dienstsiegeln
Der Verlust eines Dienstsiegels ist unverzüglich dem Referat Rechts- und Vertragswesen unter Darlegung des Sachverhaltes anzuzeigen. Das Referat Rechts- und Vertragswesen trägt für die Ungültigkeitserklärung Sorge und gibt den Verlust der Geschäftsführung bekannt.
Ersatzstücke für in Verlust geratene Dienstsiegel sind mit einer neuen Nummer zu versehen (z. B. Verlust des Dienstsiegels mit der Nummer 4, erhält dann die neue Nummer 4.2)
6. Inkrafttreten
Diese Dienstanweisung zur Führung von Dienstsiegeln tritt mit dem Tag der Unterzeichnung in Kraft.
| durch | Datum | Unterschrift | |
|---|---|---|---|
| erstellt: | Bereichleiter Compliance | 12.01.2017 | gez. H. Kirch |
| geprüft: | Teamleiter Revision | 12.01.2017 | gez. V. Ulatowski |
| freigegeben: | Geschäftsführer | 12.01.2017 | gez. A. Hustadt |