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Dienst- und Privatfahrzeuge

Hier finden Sie Informationen und Dokumente rund um die Nutzung von Dienstfahrzeugen und dienstlich genutzten Privatfahrzeugen.

Sonderparkausweis für Pflegefachkräfte in der Einzelfallbegutachtung

Alle Pflegefachkräfte in der Einzelfallbegutachtung können einen Sonderparkausweis beziehen.

Mit dem Ausweis dürfen die Kolleginnen und Kollegen ihr Fahrzeug (privat oder dienstlich) im eingeschränkten Halteverbot, in Halteverbotszonen, auf Anwohnerparkplätzen und in Parkraumbewirtschaftungszonen abstellen. Diese Regelung deckt unser Einzugsgebiet in Nordrhein ab.

Erläuterungen zum Sonderparkausweis