Häufige Fragen und Antworten zu Dienstfahrzeugen
Hier finden Sie eine Übersicht der häufigsten Fragen und Antworten zu Dienstfahrzeugen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, dann wenden Sie sich gerne per E-Mail an das Team Fuhrpark. Ihre Anspechpartnerin im Team ist Carola Bausen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer überwiegenden Außendiensttätigkeit (mindestens 90 Prozent) in der Qualitätsprüfung oder Einzelfallbegutachtung dürfen ein Dienstfahrzeug beantragen.
Der Medizinische Dienst Nordrhein besitzt keinen eigenen Fuhrpark, sondern least seine Dienstfahrzeuge. In der Regel sind das Kleinwagen wie zum Beispiel VW Polo oder Opel Corsa.
Es gibt beide Nutzungsmöglichkeiten eines Dienstfahrzeuges:
- Dienstfahrzeug mit rein dienstlicher Nutzung
- Dienstfahrzeug mit privater Nutzung, gegen Einbehalt eines monatlichen Nutzungsentgeltes von einem Prozent des Bruttolistenpreises
Grundsätzlich dürfen die privat gefahren Kilometer die dienstlichen nicht überschreiten. Jährlich über 10.000 Kilometer privat gefahrene Kilometer sind zusätzlich zu vergüten.
- ein unbefristetes und mindestens noch über zwei Jahre laufendes Arbeitsverhältnis
- regelmäßige Tätigkeit im Außendienst (mindestens 90 Prozent)
- mindestens ein Jahr Beschäftigungszeit in dieser Funktion
- wird ein Dienstfahrzeug auch privat genutzt, sollte aus Gründen der Wirtschaftlichkeit die dienstlich gefahrene Kilometerleistung bei 8.000 oder mehr im Jahr liegen
- ein rein dienstlich genutztes Fahrzeug, rechnet sich bei jährlich 14.000 gefahrenen Kilometern
Die Erfüllung der Mindestvoraussetzungen ergibt nicht automatisch einen Anspruch auf ein Dienstfahrzeug.
Hier finden Sie das Antragsformular.
Bitte senden Sie Ihren Antrag an das Team Fuhrpark: fuhrpark(at)md-nordrhein.de
Das Team Fuhrpark prüft den Antrag auf Wirtschaftlichkeit und legt dabei die abgerechneten Kilometer aus den Reisekosten zu Grunde. Zudem wird ein Angebot beim Hersteller eingeholt, da der Medizinische Dienst Nordrhein für jeden neuen Antrag ein Leasingfahrzeug bestellen muss.
Das geleaste Dienstfahrzeug sollte idealerweise nicht mehr Kosten verursachen als die Erstattung von Reisekosten. Dabei sind alle relevanten Kosten zu berücksichtigen, zum Beispiel die Leasingrate, Tankungen, Reifenwechsel, Unfall- und Abgabeschäden .
Beide Grenzen dienen zur Orientierung für diejenigen, die sich für ein Dienstfahrzeug interessieren. Personen, die das Dienstfahrzeug auch privat nutzen wollen und damit dem Medizinischen Dienst Nordrhein ein Prozent des Bruttolistenpreises erstatten, erreichen in der Regel bei über 8.000 dienstlich gefahrenen Kilometern die Wirtschaftlichkeitsgrenze.
Personen, die das Dienstfahrzeug rein für dienstliche Fahrten nutzen wollen, müssen tatsächlich deutlich mehr Dienstkilometer zurücklegen, um die Wirtschaftlichkeitsgrenze zu erreichen (ca. 14.000 Kilometer). Dies begründet sich im Wegfall des Erstattungsbetrags (ein Prozent des Bruttolistenpreises).
Weil die meisten Kosten bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit variabel und von externen Faktoren abhängig sind, wie zum Beispiel Reisekosten von den Tarifparteien, steigende Bruttolistenpreise und Leasingraten von Herstellern, Tankkosten und Verbrauch, Abgabeschäden und Unfallschäden vom sorgfältigen Umgang mit dem Leasingfahrzeug.
Bei einer wesentlichen Steigerung der dienstlich gefahrenen Kilometer über einen Zeitraum von mindestens sechs Monate nach Antragsablehnung, können Sie erneut einen Antrag stellen.
Die Bestellung eines Fahrzeugs erfolgt nach Genehmigung des Antrags. Die Lieferzeit hängt vom jeweiligen Hersteller, Modell und der jeweils aktuellen Marktlage ab. Zuletzt lag sie zum Beispiel bei einem VW Polo bei etwa neun Monaten.