Gendern im Medizinischen Dienst Nordrhein
Praktische Tipps zur Umsetzung
Sprache prägt unsere Auffassung von Dingen und Sachverhalten. Studien belegen: Ist lediglich von Ärzten und Experten die Rede, werden vor allem Männer assoziiert. Nur wenn Frauen ausdrücklich genannt werden, rücken sie auch in die Wahrnehmung und werden sichtbar. Geschlechtergerechte Sprache ist daher ein wichtiger Beitrag zur Gleichstellung.
Zudem verpflichten auch die Gleichstellungsgesetze dazu, bei Texten, Formularen und Vordrucken eine geschlechtergerechte Sprache anzuwenden. Mit diesem Leitfaden erhalten Sie praktische Tipps zur Umsetzung.
UND SO GEHT’S
Weibliche und männliche Sprachform verwenden:
- Als Langform in Anreden, Briefen, Berichten, Artikeln – vor allem dann, wenn keine andere sprachliche Gleichstellung möglich ist. Die weibliche Form wird zuerst genannt:
Kolleginnen und Kollegen,
Gutachterin und Gutachter,
Patientin und Patient.
- Doppelnennung mit Schrägstrich oder Kurzformen von Doppelnennungen mit Schrägstrich und Ergänzungsstrich sind nur in (Stellen-) Anzeigen und Formularen erlaubt!
(der/die) Gutachter/-in, die Gutachter/-innen,
(der/die) Mitarbeiter/-in, Ärztin/Arzt.
Geschlechtsneutrale Bezeichnungen in längeren Texten, zum Beispiel in Pressemitteilungen und Gutachten:
- geschlechtsneutraler Plural: Versicherte, Beschäftigte, Angestellte, Teilnehmende, Studierende, Ältere, Gesunde
- geschlechtsneutrale Substantive: Person, Fachleute, Mitglied
- Sachbezeichnung mit -ung, -kraft, -amt statt Personenbezeichnung: Ministerium, Lehrkraft, Richteramt, Ärzteschaft, Pflegefachkraft.
- Bildung von Adjektiv oder Relativsatz: ärztlicher/medizinischer Rat; alle, die gesetzlich versichert sind
Geschlechtergerechte Anrede von Einzelpersonen
Die individuelle Anrede erfolgt üblicherweise über Formulierungen wie „Sehr geehrte Frau …, Sehr geehrter Herr…“. Mit solchen und ähnlichen geschlechtsbezogenen Anreden können sich nicht-binäre Personen, die sich weder mit dem weiblichen noch mit dem männlichen Geschlecht identifizieren, ausgeschlossen fühlen. Für die Schreibweise des dritten Geschlechts gibt es nach wie vor keine allgemeine Empfehlung des Rechtschreibrats zur Umsetzung. Um zu vermeiden, dass sich eine nicht-binäre Person durch die klassische Anrede „Frau/Herr“ ausgegrenzt fühlen könnte, werden zunehmend personalisierte Anreden ohne „Herr“ und „Frau“ verwendet. Zum Beispiel:
- Guten Tag (Titel abgekürzt) Vorname Nachname
- Guten Tag Ursula Müller
- Guten Tag Dr. Ursula Müller
- Hallo Ursula Müller
Bei Formularen (zum Beispiel einem Kontaktformular auf einer Internetseite) können Felder zur Auswahl einer Anrede-Option (klassischerweise sind dies „Frau/Herr“) entweder komplett entfernt oder alternativ um eine Option „Neutral“ oder „keine Anrede“ ergänzt werden.
SO GEHT’S NICHT
Die „Frauen-sind-mit-gemeint-Variante“
- Der häufig verwendete Zusatz „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden im Text ausschließlich männliche Bezeichnungen verwendet. Dies schließt die weibliche Bezeichnung ein“ ist nach den Gleichstellungsgesetzen nicht zulässig und sollte vermieden werden.
Kurzformen mit Klammern
- Auch auf Kurzformen mit Klammern ist zu verzichten. Denn sie erwecken den Eindruck, weibliche Formen seien eher zweitrangig: Mitarbeiter(innen).
Falsch sind auch folgende Schreibweisen:
- Binnen-I: MitarbeiterInnen,
- Asterisk: Mitarbeiter*innen und
- Gender-Gap: Mitarbeiter_innen, Mitarbeiter:innen
Diese Formen bitte nicht verwenden.
Machen Sie Frauen und Männer in der Sprache sichtbar. Sprechen Sie Frauen als Frauen und Männer als Männer an. Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern erfordert auch deren sprachliche Gleichbehandlung. Vermeiden Sie es, Frauen "mitzumeinen", "hineinzudenken", oder gar in eine Fußnote zu verbannen."
DAS GESETZ ZUM PERSONENSTAND
Auch wenn sich der Großteil der Bevölkerung als Mann oder Frau versteht, ändern sich Wahrnehmung und Akzeptanz dafür, dass es eine Vielzahl an Geschlechtsidentitäten gibt. Ein wesentlicher Faktor dafür ist die Gesetzgebung, die seit 2018 die Möglichkeit bietet, neben den Einträgen „männlich“ oder „weiblich“ auch „divers“ im Personenstandsregister auszuwählen oder den Personenstand streichen zu lassen. Aktuell gibt es noch keine verbindlichen Regelungen, wie diese dritte Option sprachlich repräsentiert werden kann. Sobald es dafür eine verbindliche Regelung gibt, werden wir sie veröffentlichen.